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Bürokratieabbau durch Standardisierung – das BMF will hier die Schrauben anziehen

Der Umgang mit der E-Rechnung soll für Sie zukünftig einfacher werden. Die elektronische Rechnung wird Pflicht für Ihre Umsätze zwischen inländischen Unternehmern. Das Bundesfinanzministerium preist diese Reform als wichtigen Schritt zum Bürokratieabbau und zur Digitalisierung der Steuerverwaltung. Ein neues BMF-Schreiben soll Ihnen den Umgang mit der E-Rechnung erleichtern. Hier die wichtigsten Eckpunkte.

Jörg Wilde

02.10.2025 · 2 Min Lesezeit

Was nun als Rechnung bezeichnet wird

Neu ist, dass nur noch strukturierte Formate nach EN 16931 echte E-Rechnungen sind. Alles andere (PDF, Papier, fehlerhafte Formate) wird als „sonstige Rechnung“ bezeichnet. Bisher galt, dass eine elektronische Rechnung jedes elektronische Format haben konnte (PDF, E-Mail-Anhang etc.), solange Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit gewährleistet waren. Die Zustimmung des Empfängers war erforderlich.

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