Was nun als Rechnung bezeichnet wird
Neu ist, dass nur noch strukturierte Formate nach EN 16931 echte E-Rechnungen sind. Alles andere (PDF, Papier, fehlerhafte Formate) wird als „sonstige Rechnung“ bezeichnet. Bisher galt, dass eine elektronische Rechnung jedes elektronische Format haben konnte (PDF, E-Mail-Anhang etc.), solange Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit gewährleistet waren. Die Zustimmung des Empfängers war erforderlich.