Tax-News

Buchführung mit System: Wie Sie Ihre OSS-Umsätze prüfungssicher dokumentieren

Wenn Sie Waren an Privatkunden in andere EU-Staaten liefern, müssen Sie nicht nur die Umsatzsteuer richtig abführen, sondern auch die formalen Pflichten genau kennen. Besonders bei Anwendung des OSS-Verfahrens gelten klare Anforderungen an die Rechnungsausstellung und die elektronische Aufzeichnung. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie achten müssen und wie Sie typische Fehler vermeiden.

Jörg Wilde

03.02.2026 · 2 Min Lesezeit

Warum Sie grundsätzlich eine Rechnung ausstellen sollten

Eine Rechnung ist grundsätzlich dann auszustellen, wenn die Voraussetzungen des § 14 UStG bzw. § 14a UStG greifen. Bei Lieferungen an Nichtunternehmer besteht regelmäßig die Pflicht, die Umsatzsteuer gesondert auszuweisen, wenn eine Rechnung erstellt wird. Das gilt auch für grenzüberschreitende B2C-Lieferungen: Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer richtet sich nach dem Bestimmungsland, und die formalen Rechnungsanforderungen sind nach den Vorschriften desjenigen Mitgliedstaats zu beurteilen, in dem die Steuer geschuldet wird.

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