Warum Sie grundsätzlich eine Rechnung ausstellen sollten
Eine Rechnung ist grundsätzlich dann auszustellen, wenn die Voraussetzungen des § 14 UStG bzw. § 14a UStG greifen. Bei Lieferungen an Nichtunternehmer besteht regelmäßig die Pflicht, die Umsatzsteuer gesondert auszuweisen, wenn eine Rechnung erstellt wird. Das gilt auch für grenzüberschreitende B2C-Lieferungen: Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer richtet sich nach dem Bestimmungsland, und die formalen Rechnungsanforderungen sind nach den Vorschriften desjenigen Mitgliedstaats zu beurteilen, in dem die Steuer geschuldet wird.