FRAGE: Wir möchten einem Hersteller einen Produktionsauftrag erteilen. Hierzu soll es eine Anzahlungsrechnung über 50.000 € + 9.500 € Umsatzsteuer geben (Gesamtvolumen 130.000 € zzgl. 24.700 € Umsatzsteuer). Unsere Überlegung: Wir vereinbaren, dass die Zahlung zuerst die Umsatzsteuer abdeckt, damit wir den gesamten Vorsteuerbetrag direkt bei Anzahlung geltend machen können. Geht das?
ANTWORTT von Ann-Christin Hütte:
Nein. Bei der Anzahlungsrechnung können Sie die Vorsteuer bei Zahlung nur aus dem auf der Anzahlung ausgewiesenen Steuerbetrag ziehen, nicht aus dem vollen Gesamtbetrag. Den Rest der Vorsteuer können Sie erst nach Ausführung der Leistung und Rechnungsstellung geltend machen.