Was das Jahressteuergesetz 2024 zur Vorsteueraufteilung bereits festgelegte
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) wurden die Regelungen zur Vorsteueraufteilung in § 15 Abs. 4 UStG nach der Entwicklung in der Rechtsprechung klarer gefasst. Insbesondere ist nunmehr geregelt, dass eine Aufteilung nach dem Gesamtumsatzschlüssel nachrangig gegenüber anderen, präziseren (und sachgerechten) Aufteilungsmethoden ist. Diese Regelung basiert auf der gefestigten Rechtsprechung zu der Thematik, die von der Verwaltung übernommen worden ist. Danach ist insbesondere der Flächenschlüssel regelmäßig vorrangig gegenüber einem umsatzbasierten Aufteilungsschlüssel anzuwenden, z. B. dem objektbezogenen Umsatzschlüssel.