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BMF: Was Sie bei der Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken zukünftig beachten sollten

Das BMF hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vorgelegt. Darin versteckt sich auch eine Neuregelung zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken – obwohl es thematisch keinen Zusammenhang zwischen den beiden Themen gibt. Der Gesetzgeber musste hier nach Kritik aus der Praxis noch einmal das Jahressteuergesetz 2024 nachbessern.

Ann-Christin Hütte

11.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Was das Jahressteuergesetz 2024 zur Vorsteueraufteilung bereits festgelegte

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) wurden die Regelungen zur Vorsteueraufteilung in § 15 Abs. 4 UStG nach der Entwicklung in der Rechtsprechung klarer gefasst. Insbesondere ist nunmehr geregelt, dass eine Aufteilung nach dem Gesamtumsatzschlüssel nachrangig gegenüber anderen, präziseren (und sachgerechten) Aufteilungsmethoden ist. Diese Regelung basiert auf der gefestigten Rechtsprechung zu der Thematik, die von der Verwaltung übernommen worden ist. Danach ist insbesondere der Flächenschlüssel regelmäßig vorrangig gegenüber einem umsatzbasierten Aufteilungsschlüssel anzuwenden, z. B. dem objektbezogenen Umsatzschlüssel.

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