Grundsätzlich ist es auch möglich, die neue Taxonomie-Version 6.8 bereits für das Wirtschaftsjahr 2024 zu verwenden. Allerdings soll sie produktiv erst ab Mai 2025 zur Verfügung stehen. Enthaltene Änderungen betreffen beispielsweise die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (die Sie zukünftig zwingend mit der E-Bilanz übermitteln müssen).
Interessanter soll es – so das BMF – ab der Taxonomie-Version 6.9 werden. Dann sollen nur noch die für die jeweilige Rechtsform vorgeschriebenen Mussfelder zwingend zu befüllen sein. Die bislang vorhandene konsequente Prüfung über die Befüllung aller Mussfelder der Taxonomie und die Angabe des Werts „NIL“ soll entfallen. Die Finanzverwaltung verspricht sich davon eine Reduzierung der Datensätze.