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BMF veröffentlicht E-Bilanz-Taxonomie 6.8

Welche Daten Sie mit Ihrer E-Bilanz an Ihr Finanzamt übermitteln, ist durch die jeweils gültige Taxonomie vorgegeben. Vereinfacht gesagt handelt es sich dabei um ein vorgegebenes Datenschema, das Sie mit Ihren Angaben befüllen. Nun hat das BMF eine überarbeitete Version veröffentlicht, die grundsätzlich für die Übermittlung von Jahresabschlüssen für Wirtschaftsjahre zu verwenden ist, die nach dem 31.12.2024 beginnen.

Timm Haase

08.07.2024 · 1 Min Lesezeit

Grundsätzlich ist es auch möglich, die neue Taxonomie-Version 6.8 bereits für das Wirtschaftsjahr 2024 zu verwenden. Allerdings soll sie produktiv erst ab Mai 2025 zur Verfügung stehen. Enthaltene Änderungen betreffen beispielsweise die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (die Sie zukünftig zwingend mit der E-Bilanz übermitteln müssen).

Interessanter soll es – so das BMF – ab der Taxonomie-Version 6.9 werden. Dann sollen nur noch die für die jeweilige Rechtsform vorgeschriebenen Mussfelder zwingend zu befüllen sein. Die bislang vorhandene konsequente Prüfung über die Befüllung aller Mussfelder der Taxonomie und die Angabe des Werts „NIL“ soll entfallen. Die Finanzverwaltung verspricht sich davon eine Reduzierung der Datensätze.

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