Wichtiger Bestandteil Ihres Anhangs
In der Vorschrift des § 285 Nr. 12 HGB ist geregelt, dass die meisten Unternehmen in ihrem Anhang zwingend erläutern müssen, wie sich die sonstigen Rückstellungen ihres Unternehmens zusammensetzen. Genau an dieser Stelle kommt der Rückstellungsspiegel ins Spiel, der sich in der Praxis als passendes Werkzeug zur Erläuterung der Zusammensetzung und Entwicklung der sonstigen Rückstellungen etabliert hat.
Folgende Hinweise werden Ihnen die Arbeit leichter machen
1. Arbeiten Sie mit Excel
Es hat sich während meiner praktischen Tätigkeit gezeigt, dass Excel ein wichtiges und hilfreiches Tool ist, das Ihnen die Arbeiten während der Jahresabschlusserstellung leichter machen kann. Auch bei der Erstellung des Rückstellungsspiegels arbeite ich gerne mit diesem Tool. Nutzen auch Sie einfache Formeln, um die Berechnung innerhalb des Rückstellungsspiegels so weit wie möglich zu automatisieren. Erfahrungsgemäß lassen sich so unnötige Rechenfehler vermeiden.