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Bilanzierung kompakt (8): Mit diesen Verfahren gelingt Ihnen die handels- und steuerrechtliche Bewertung Ihres Vorratsvermögens im Handumdrehen

In der letzten Ausgabe von Rechnungswesen aktuell habe ich für Sie zusammengefasst, welche Vorschriften für Ihre Inventur gelten. Auf dieser Grundlage können Sie im nächsten Schritt aufsetzen und sich an die Bewertung des so ermittelten Vorratsvermögens machen. Wie Sie dabei vorgehen und welche Voraussetzungen sowie Vereinfachungen es gibt, lesen Sie in Teil 8 dieser Serie.

Timm Haase

26.06.2025 · 5 Min Lesezeit

Nicht immer gilt die Pflicht zur Einzelbewertung

Einer der wesentlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ist das Prinzip der Einzelbewertung. Dieses finden Sie in § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB. Über die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz findet dieser Grundsatz auch Einfluss auf die steuerliche Gewinnermittlung. Die Auswirkungen: Sie müssen grundsätzlich alle Vermögensgegenstände und Schulden zu jedem Abschlussstichtag einzeln betrachten und einzeln bewerten.

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