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Bilanzierung kompakt (7): Aus diesem Grund ist eine fehlerfrei durchgeführte Inventur die Grundlage für Ihren unangreifbaren Jahresabschluss

In diesem 7. Teil der Serie stehen keine Bilanzierungs- und Bewertungsfragen im Fokus, sondern eine entscheidende Grundlage für Ihr Zahlenwerk: die Inventur. Passieren hier Fehler, wird jeder Betriebsprüfer diese entdecken und im schlechtesten Fall teure Hinzuschätzungen vornehmen. Ich zeige Ihnen, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und welche Stolperfallen es zu meiden gilt.

Timm Haase

11.06.2025 · 5 Min Lesezeit

Wer eine Inventur durchführen muss

Sind Sie nach handels- bzw. steuerrechtlichen Vorschriften dazu verpflichtet, Bücher zu führen? Dann müssen Sie auch eine Inventur durchführen. Die Grundlage bilden § 240 Abs. 1 und 2 HGB: Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben.

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