Wer eine Inventur durchführen muss
Sind Sie nach handels- bzw. steuerrechtlichen Vorschriften dazu verpflichtet, Bücher zu führen? Dann müssen Sie auch eine Inventur durchführen. Die Grundlage bilden § 240 Abs. 1 und 2 HGB: Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben.