Auch für Steuern beachten Sie die Periodenabgrenzung
Ein wesentlicher Aspekt Ihres Jahresabschlusses ist die periodengerechte Erfolgsermittlung. Dazu grenzen Sie Erträge und Aufwendungen über Forderungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten und nicht zuletzt über Rückstellungen ab.