Gerichtsurteil

Bieten Sie Getränke mit Milchersatzprodukten an? Dann sollten Sie dieses Finanzgerichtsurteil unbedingt kennen!

Im Café meines Vertrauens bestelle ich meinen Coffee to go am liebsten schwarz. Meine Frau ist dagegen ein Cappuccino-Fan. Umsatzsteuerlich ist es beim Verzehr außer Haus nicht nur entscheidend, wie viel Milch in einem Produkt enthalten ist, sondern auch, welche Art von Milch verwendet wird. Insbesondere für Gastronomen hat das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (14.3.2024 Az. 1 K 232/24) daher eine enorme Bedeutung.

Timm Haase

02.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Darum geht es bei Milch und Milchmischgetränken

Überreicht die Kellnerin im Café meiner Frau und mir die Rechnung, werden auf den schwarzen Kaffee 19 % Umsatzsteuer erhoben. Für den Cappuccino sind es dagegen nur 7 %. Das liegt an dem hohen Milchanteil in dem Getränk. Besteht dieses zu mindestens 75 % aus Milch, findet der ermäßigte Steuersatz Anwendung.

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