Das sind die Hintergründe des Urteils
Der BGH hat in seinem Urteil vom 18.11.2024 (Az. VI ZR 10/24) festgelegt, dass jeder Nutzer, dessen Daten bei dem Datendiebstahl abgegriffen wurden, einen Anspruch auf Schadenersatz hat. Ausschlaggebend war, dass Meta die Daten seiner Nutzer nicht ausreichend geschützt hat. Wichtig in diesem Zusammenhang: Nicht von Bedeutung für die Entscheidung des BGH war, ob mit den gestohlenen Daten tatsächlich kriminelle Handlungen erfolgt sind.
Das Urteil des BGH lässt sich direkt auf andere Unternehmen übertragen, die personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeiten. Gehören Sie zu diesen Unternehmen, müssen Sie zukünftig damit rechnen, bei Verstößen gegen die DSGVO in Anspruch genommen zu werden. Die Zahlung von Schadenersatz können Sie nur dann verhindern, wenn Sie einen Datendiebstahl abwenden.