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BFH: Zu diesem Zeitpunkt fließt dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer die Tantieme zu
In zahlreichen Kapitalgesellschaften gibt es ihn: den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer. Sieht dessen Geschäftsführervertrag eine gewinnabhängige Tantiemezahlung vor, stellt sich schnell die Frage nach dem Moment des Zuflusses der Einnahmen. Ein neues BFH-Urteil vom 5.6.2024 (Az. VI R 20/22) beleuchtet nun die Komplexität dieses Themas. Ich habe die relevanten Details für Sie zusammengefasst.
Timm Haase
05.08.2024
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1 Min Lesezeit
Darum ging es bei der Entscheidung
Neben seinem regulären monatlichen Gehalt sah der Geschäftsführervertrag des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH eine Tantiemezahlung in Höhe von 20 % des Jahresgewinns der Gesellschaft vor. Diese Tantieme sollte innerhalb eines Monats nach Feststellung des Jahresabschlusses gezahlt werden. Allerdings wurde in den beiden Streitjahren die Tantieme gar nicht ausgezahlt. Auch eine entsprechende Verbindlichkeit wurde in der Bilanz der GmbH nicht gebildet.
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