Gerichtsurteil

BFH zeigt sich großzügig: Ihre Betriebsveranstaltung muss nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen!

Bisher musste Ihre Betriebsveranstaltung allen Betriebsangehörigen offenstehen, um von der Steuerfreiheit zu profitieren. Der BFH hat jetzt entschieden, dass dies nicht zwingend der Fall sein muss (vgl. BFH-Urteil vom 27.3.2024, Az. VI R 5/22, veröffentlicht am 10.5.2024).

Markus Kahr

17.06.2024 · 2 Min Lesezeit

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