Gerichtsurteil
BFH-Urteil zur Lohnsteuerpauschalierung <br>bei Weihnachtsfeier & Co.: Ihre Betriebsveranstaltung muss nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen
Jahrelang war die Definition einer Betriebsveranstaltung klar: Es muss sich um eine Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter handeln, bei der die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offensteht. Einen Teil dieser Voraussetzungen hat der BFH nun einkassiert (Urteil vom 27.3.2024, Az. VI R 5/22, veröffentlicht am 10.5.2024). Dennoch müssen Sie diese „alte“ Voraussetzung weiterhin prüfen. Worum es hier konkret geht, erfahren Sie im Folgenden.
Timm Haase
10.06.2024
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2 Min Lesezeit
Freibetrag und Lohnsteuerpauschalierung
Führen Sie eine Betriebsveranstaltung wie etwa ein Sommerfest, eine Weihnachtsfeier oder das „Rudelgucken“ zur Fußball-Europameisterschaft durch, beachten Sie in erster Linie den Freibetrag von 110 € (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG). Unterhalb dieses Betrags bleiben Ihre Zuwendungen grundsätzlich lohnsteuerfrei.
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