Der Sachverhalt: Unentgeltliche Wärmeabgabe aus Blockheizkraftwerk
Die Klägerin, die das Verfahren vor dem BFH gegen das Finanzamt geführt hat, betreibt ein Blockheizkraftwerk (BHKW) zur dezentralen Strom- und Wärmeproduktion, das mit aus Biomasse selbst erzeugtem Biogas betrieben wird. Der Strom wurde überwiegend in das allgemeine Stromnetz eingespeist und von dem Stromnetzbetreiber vergütet. Die vom BHKW erzeugte Wärme diente zu einem Teil dem Produktionsprozess. Den überwiegenden Teil der Wärme überließ die Klägerin einem Unternehmer kostenlos zur Trocknung von Holz in Containern und einem Unternehmer, die mit der Wärme seine Spargelfelder beheizte. In beiden Verträgen ist geregelt, dass die Höhe der Vergütung je nach wirtschaftlicher Lage des Wärmeabnehmers individuell vereinbart und in den Verträgen nicht festgelegt werde.