Im verhandelten Fall betrieb der Kläger einen Reiterhof, auf dem er zwischen 2007 und 2011 verschiedene Reitkurse für Kinder und Jugendliche anbot. Neben der reinen Reitausbildung wurden dabei auch Unterbringung und Verpflegung bereitgestellt. Unter anderem wurden Kinder in speziellen Gruppen betreut, Schulklassen während Klassenfahrten unterrichtet und fortgeschrittene Jugendliche auf Reitabzeichen vorbereitet. Letztere sollten auch den Weg in den Turniersport ebnen.
Während das Finanzamt alle Leistungen als umsatzsteuerpflichtig einstufte, gab das vorinstanzliche Finanzgericht dem Kläger teilweise recht. Es erkannte insbesondere in der Vorbereitung auf Reitabzeichen eine steuerfreie Bildungsmaßnahme, da diese der gezielten Vorbereitung auf einen Beruf dienen würde.