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BFH-Urteil (2): Warum falsche Menüpreise Sie jetzt Umsatzsteuer kosten können
Das Umsatzsteuerrecht kennt den Begriff der einheitlichen Leistung. Gehören 2 Leistungen als Haupt- und Nebenleistung untrennbar zusammen, gilt für das gesamte „Leistungspaket“ nur ein Steuersatz. Ein aktuelles BFH-Urteil zeigt, wie Sie die Entgelte in der Praxis aufteilen müssen.
Nico Flegel
10.09.2025
·
2 Min Lesezeit
Grundsätzliche Ausnahme für trennbare Leistungen
Anders verhält es sich allerdings in Fällen, in denen die Leistungen
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