Tax-News

BFH: Keine Zweifel an der Höhe von Säumniszuschlägen

§ 240 AO regelt die Höhe der Säumniszuschläge und sieht für jeden angefangenen Monat der Säumnis einen Zuschlag von 1 % der rückständigen Steuer vor. Auf ein Jahr hochgerechnet ergibt sich so ein Satz von 12 %. Vergleichen Sie diese Höhe mit den während der zurückliegenden Niedrigzinsphase (ab etwa 2014) aufgerufenen Marktzinsen, kann sicherlich schnell die Frage aufkommen, ob diese gerechtfertigt ist.

Timm Haase

15.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Allerdings befinden wir uns nicht mehr in einer Niedrigzinsphase. Das hat der BFH in einer aktuellen Entscheidung hervorgehoben. Spätestens seit März 2022 sei die Niedrigzinsphase beendet gewesen und daher die Höhe der Säumniszuschläge verfassungskonform.

Dieser Entscheidung (Beschluss vom 21.3.2025, Az. X B 21/25 (AdV), veröffentlicht am 10.4.2025) lag eine Klage zugrunde, mit der ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge angeführt wurden. Vor dem erstinstanzlichen Finanzgericht erhielt die Klägerin noch Recht. Der BFH bestätigte – zumindest ab März 2022 – die Verfassungsmäßigkeit.

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