Tax-News

BFH erteilt dem Bundesmodell für die Grundsteuer grünes Licht

Für die Bewertung des Wohneigentums wenden 11 Bundesländer das sogenannte Bundesmodell an. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in 3 Verfahren am 12.11.2025 entschieden, dass dieses Modell verfassungskonform ist (Az. II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25).

Markus Kahr

26.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Die 3 Entscheidungen sind für Wohnungseigentümer in den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen von Bedeutung, da diese Länder ebenfalls das „Bundesmodell“ verwenden. Somit bleibt aus Sicht des BFH bei der Grundsteuer alles beim Alten. Damit sind die Grundstückseigentümer aber nicht einverstanden. Sie klagen jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht. Die anderen 5 Bundesländer nutzen eigene Modelle zur Ermittlung des Grundstückswertes.

Sollte das Bundesverfassungsgericht das Bundesmodell für die Ermittlung des Grundsteuerwertes für verfassungswidrig erklären, profitieren Sie nur dann von dem Urteil, wenn Sie zuvor Einspruch gegen Ihren Bescheid für die Ermittlung des Grundsteuerwertes eingelegt haben. Nur dann ist der Bescheid rechtlich noch änderbar.

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