Die 3 Entscheidungen sind für Wohnungseigentümer in den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen von Bedeutung, da diese Länder ebenfalls das „Bundesmodell“ verwenden. Somit bleibt aus Sicht des BFH bei der Grundsteuer alles beim Alten. Damit sind die Grundstückseigentümer aber nicht einverstanden. Sie klagen jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht. Die anderen 5 Bundesländer nutzen eigene Modelle zur Ermittlung des Grundstückswertes.
Sollte das Bundesverfassungsgericht das Bundesmodell für die Ermittlung des Grundsteuerwertes für verfassungswidrig erklären, profitieren Sie nur dann von dem Urteil, wenn Sie zuvor Einspruch gegen Ihren Bescheid für die Ermittlung des Grundsteuerwertes eingelegt haben. Nur dann ist der Bescheid rechtlich noch änderbar.