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Betriebsprüfung: Wann gilt ein Verstoß gegen Mitwirkungspflichten als grob fahrlässig?
Eine Betriebsprüfung über sich ergehen lassen zu müssen, gehört sicher nicht zu Ihren Lieblingsbeschäftigungen. Doch Sie und ich wissen, dass diese lästige Pflichtaufgabe schneller erledigt ist, wenn man den Prüfer bestmöglich bei seiner Arbeit unterstützt. Wie schwer es dabei wiegt, wenn man keine Ahnung von dem hat, was man tut, hat jüngst das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Beschluss vom 13.3.2025 (Az. 12 Qs 62/24) entschieden.
Timm Haase
15.05.2025
·
2 Min Lesezeit
Dem Beschluss liegt ein kurioser, aber leider häufig anzutreffender Fall zugrunde
Bei einer GmbH fand eine steuerliche Außenprüfung statt. Dabei stellte der Prüfer mehrere Zahlungen von hohen Beträgen an den Lebensgefährten der Geschäftsführerin fest. Diese konnte die Zahlungen nicht plausibel erklären.
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