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Betriebsprüfung, Teil 5: Das große Finale und wie Sie die Schlussbesprechung meistern 

Sie haben das Recht, dass Ihr Prüfungsfall mit einer Schlussbesprechung endet. Nutzen Sie dieses Recht unbedingt, um Ihre Sicht der Dinge klarzumachen. Hier haben Sie die letzte Möglichkeit, den Prüfer zu überzeugen. Nur wenn der Prüfer keine Feststellungen in einem sogenannten „Null-Fall“ hat, können Sie auf die Schlussbesprechung verzichten.

Markus Kahr

15.07.2024 · 2 Min Lesezeit

Die Schlussbesprechung ist Ihr Finale der BP

Den EM-Titel können Sie nur gewinnen, wenn Sie im Finale zumindest ein Tor mehr schießen als Ihr Gegner. Übertragen Sie dies auf die Schlussbesprechung, können Sie nachempfinden, wie sich die Spieler beim Einlauf in das Stadion am 14.7.2024 in Berlin fühlen. Zugegeben, die Formulierung ist etwas überspitzt, trifft aber den Kern: Auf die Fragen und Argumente der Finanzamtsvertreter sollten Sie sicher und umfangreich antworten können. Denn jetzt wird über Ihren Steuerfall und über Ihre etwaige Steuernachzahlung gesprochen. Mit diesem 8-Punkte-Plan sind Sie mit dem Fiskus auf Augenhöhe.

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