FRAGE: Unser Unternehmen hat nun die Steuerbescheide für das Jahr 2023 erhalten. Bei Prüfung der zu Grunde gelegten Werte ist uns aufgefallen, dass der Umsatzsteuerbescheid unter dem „Vorbehalt der Nachprüfung nach §164 Abs.1 AO“ ergangen ist, ebenso wie der Einkommensteuerbescheid für 2023.
In diesem Moment haben wir uns daran erinnert, dass bei Vorbehalten in den Steuerbescheiden eine Prüfung ansteht, jedoch haben wir noch keine Prüfungsmitteilung erhalten. Womit müssen wir rechnen? Die Bescheide der Vorjahre wurden – mit Ausnahme der Umsatzsteuerjahresbescheide – nicht mit einem Vorbehalt versehen. Droht also „nur“ eine Umsatzsteuersonderprüfung?