FRAGE: Wir möchten zukünftig einige Produkte in unserem Unternehmen selbst produzieren. Da wir Zutaten mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz verwenden wollen, stellt sich natürlich die Frage, ob wir diesen auch beim Verkauf der Produkte anwenden können. Leider können wir das nicht aus dem § 12 UStG herauslesen. Kann das Finanzamt direkt beraten, oder muss eine steuerliche Beratung erfolgen?
ANTWORT von Jörg Wilde: Grundsätzlich kann Ihr Finanzamt Ihnen in Steuerangelegenheiten allgemeine Auskünfte zu grundsätzlichen Regelungen geben, beispielsweise, wie Steuersätze auf bestimmte Leistungsarten angewendet werden oder welche Formvorschriften zu beachten sind. Eine individuelle steuerliche Beratung, also etwa, wie Sie Ihren konkreten Fall optimal lösen, kann Ihr Finanzamt nicht leisten.