Warum die EU eine schwarze Liste führt
Die EU verfolgt das klare Ziel der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -vermeidung. Daher werden in der Liste alle nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiete aufgeführt, die aus Sicht der EU über ein schädliches Steuerregime verfügen und damit zu einer internationalen Steuerintransparenz beitragen.
Die deutsche Finanzverwaltung übernimmt diese Aufstellung per Rechtsverordnung, der der Bundesrat zustimmen muss. Diese wurde am 20.12.2024 erteilt.