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Beauftragen Sie einen Gutachter, lassen Sie sich die Kosten von Ihrem Finanzamt erstatten
Immer wieder kommt es vor, dass Sie und der Fiskus unterschiedliche Auffassungen haben, wie steuerliche Sachverhalte zu beurteilen sind. Als Steuerverantwortlicher in Ihrem Unternehmen suchen Sie nach Argumenten, die Ihre Sicht der Dinge unterstützen. Benötigen Sie zusätzliches Expertenwissen, kann ein externer Gutachter hilfreich sein, aber eben auch teuer werden. Doch wer trägt die Kosten? Der Fiskus, so hat es das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 16.10.2025 (Az. 8 K 626/24, veröffentlicht am 2.12.2025) entschieden.
Markus Kahr
12.01.2026
·
2 Min Lesezeit
Das Finanzamt muss die Kosten für den Gutachter übernehmen
Die Richter des Finanzgerichts Baden-Württemberg haben mit dem o. g. Urteil entschieden, dass der Fiskus die Kosten für ein Verkehrswertgutachten des zuständigen Gutachterausschusses erstatten muss. Doch was war passiert?
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