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Beantragen Sie jetzt Ihre Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen (§ 48b Einkommensteuergesetz) können im Finanzamt vor Ort nicht mehr sofort ausgestellt und direkt ausgehändigt werden. Stellen Sie sich darauf ein, dass es ein paar Wochen dauert, bis Sie die Freistellungsbescheinigung erhalten. Hierauf weist das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz hin (Pressemitteilung v. 2.12.2025).

Markus Kahr

12.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Unternehmen im Baubereich benötigen die Freistellungsbescheinigung

Die Freistellungsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das Unternehmen im Baugewerbe benötigen, um von Steuerabzügen für bestimmte Bauleistungen befreit zu werden. Mit dem neuen Verfahren wird die Bearbeitung der Anträge auf Freistellungsbescheinigungen künftig bundeseinheitlich maschinell durchgeführt. Ihnen kann die Bescheinigung nicht mehr, wie früher, im Finanzamt ausgestellt werden. Da der Versand der Bescheinigung in der Regel zentral per Post erfolgt, wird automatisch eine sogenannte Vordatierungsfrist von mindestens 3 Tagen berücksichtigt, die sich aber durch Wochenenden oder Feiertage verlängern kann.

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