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Beachten Sie diese neuen Beitragsbemessungsgrenzen ab dem 1.1.2025 bei Ihrer Lohnabrechnung

Mit dem Jahreswechsel müssen Sie mit den neuen Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung rechnen, die am 6.11.2024 veröffentlicht wurden. Erstmals gibt es in Gesamtdeutschland einheitliche Werte. Somit zahlen Sie für Gehälter Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2025, die im Jahr 2024 noch unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen lagen.

Markus Kahr

11.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Mit diesen Werten rechnen Sie ab 1.1.2025

Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zahlen Sie brutto für netto

Für Sie und Ihre Mitarbeiter haben die Beitragsbemessungsgrenzen eine große finanzielle Bedeutung: Liegt das Gehalt Ihres Mitarbeiters oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, zahlen weder Sie noch Ihr Mitarbeiter weitere Sozialabgaben. Für den darüber hinausgehenden Gehaltsanteil fallen keine Sozialabgaben mehr an.

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