Vorteil für Sie: Verlegen Sie innerhalb der neu zugeschnitten Finanzamtsbezirke Ihren Firmensitz oder ziehen Sie privat um, so bleibt Ihre bisher zugeteilte Steuernummer auch weiterhin gültig. Finanzamtswechsel und Steuernummernwechsel werden dadurch reduziert, so der Finanzminister.
Die bisherigen Finanzämter Ansbach (mit Außenstellen Dinkelsbühl und Rothenburg ob der Tauber), Fürth, Gunzenhausen und Uffenheim bilden zukünftig das Finanzamt Mittelfranken-West.