B 67 Bewirtungsaufwendungen 2026

Wie Sie mit den Vorgaben Ihres Finanzamts in der Praxis umgehen Damit Ihre Bewirtungskosten nicht bei der nächsten Betriebsprüfung gestrichen werden, brauchen Sie zweierlei: In diesem Beitrag zeige ich Ihnen […]

Jörg Wilde

10.04.2026 · 17 Min Lesezeit

Wie Sie mit den Vorgaben Ihres Finanzamts in der Praxis umgehen

Damit Ihre Bewirtungskosten nicht bei der nächsten Betriebsprüfung gestrichen werden, brauchen Sie zweierlei:

  1. Die Aufwendungen müssen dem Betrieb zuzuordnen und angemessen sein (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG, R 4.10 EStR).
  2. Sie müssen alle formellen Nachweise erbringen, insbesondere die durch BMF‑Schreiben vom 19.11.2025 geforderten Vorgaben zur Bewirtungsrechnung im Zeitalter der E‑Rechnung und TSE‑Kasse. Diese sind deutlich verschärft worden und ersetzen die Regelungen des BMF‑Schreibens vom 30.06.2021.

In diesem Beitrag zeige ich Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Bewirtungskosten rechtssicher als Betriebsausgaben abziehen, und zwar von kleinen Aufmerksamkeiten für Mitarbeitende über das Geschäftsessen mit Kunden bis hin zu hochpreisigen Einladungen.

Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?

Testen Sie jetzt ‚Buchführung und Steuern‘ und erhalten Sie Zugriff auf eine Vielzahl hilfreicher Mustervorlagen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die Ihren Alltag optimieren!