Mit diesen Buchungen erleichtern Sie sich die Arbeit für Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Arbeitszimmer, häusliches
Als Unternehmer können Sie mit einem Arbeitszimmer in Ihrer Wohnung oder Ihrem selbst bewohnten Haus Steuern sparen. Voraussetzung ist, dass Sie dieses Zimmer ausschließlich oder nahezu ausschließlich für Ihr Unternehmen verwenden. Das Arbeitszimmer muss der Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit sein. Sie können dann die Kosten dafür ab 2023 in unbegrenzter Höhe abziehen.
Abziehen können Sie alle Kosten, die direkt mit dem Zimmer zusammenhängen (anteilige Miete, Abschreibungen oder Finanzierungskosten) oder die Sie anteilig dem Zimmer zuordnen können (Strom, Heizung usw.).