So stellen Sie sicher, dass die Bahncard steuerfrei bleibt
Schaffen Sie als Arbeitgeber eine Bahncard für Ihre Arbeitnehmenden an, sind Ihre Kosten dafür eine Betriebsausgabe. Das gilt vor allem, wenn die Fahrkarten ausschließlich für dienstliche Fahrten genutzt werden und somit zum steuerfreien Reisekostenersatz (§ 3 Nr. 16 EStG) gehören. Dabei ist es auch egal, ob Sie die Bahncard 25, 50 oder 100 erwerben.
Problematisch wird es dann, wenn Ihre Arbeitnehmenden die Bahncard nicht nur für Dienstreisen, sondern auch für private Fahrten nutzen dürfen. Denn dann müssen Sie genau rechnen. Je nachdem, wie Ihre Rechnung ausfällt, liegt entweder eine steuerfreie Leistung oder ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil vor. Leider gibt es da keine 1-%-Regelung wie bei einem Pkw.
Bei Dienstreisen bleibt die Bahncard lohnsteuerfrei
Wird die angeschaffte Bahncard ausschließlich für dienstliche Reisen genutzt, bleibt sie lohnsteuerfrei. Das Finanzamt unterscheidet nur danach, ob Sie als Arbeitgeber oder Ihr Arbeitnehmer die Bahncard angeschafft hat.