Frage: Ich betreibe seit Anfang 2025 ein Handelsunternehmen. Das macht es notwendig, auch mit ausländischen Kunden und Lieferanten Geschäftsbeziehungen zu unterhalten. Das heißt konkret: Ich zahle Geld an ausländische Lieferanten, bekomme aber auch Geld von Kunden mit Sitz im Ausland. Mein neuer Mitarbeiter sagte mir vor Kurzem, ich müsse bestimmte Meldepflichten beachten. Ist das wirklich so?
Antwort: Ihr Mitarbeiter ist gut informiert. Tatsächlich sieht die deutsche Außenwirtschaftsverordnung verschiedene Meldepflichten für an Ausländer geleistete oder von diesen empfangene Zahlungen vor.