News

Auslandsreisepauschalen 2025: Bei Dienstreisen Ihrer Mitarbeiter rechnen Sie mit diesen Werten

Die steuerfreie Erstattung von Verpflegungsmehraufwendungen gehört vielfach zum betrieblichen Alltag. Diese Möglichkeit haben Sie aber auch dann, wenn Ihr Mitarbeiter nicht im Inland, sondern im Ausland unterwegs ist. Allerdings gelten hier keine einheitlichen Sätze, sondern je nach Land unterschiedliche Beträge. Ich zeige Ihnen, wie Sie hier rechnen müssen.

Timm Haase

10.01.2025 · 1 Min Lesezeit

In diesen Fällen gelten die Pauschbeträge

Nehmen Ihre Mitarbeiter an beruflich bzw. betrieblich veranlassten Auslandsreisen teil, werden sie in aller Regel im Nachgang eine Reisekostenabrechnung anfertigen und sich die verauslagten Kosten von Ihnen erstatten lassen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, neben den Verpflegungsmehraufwendungen auch Übernachtungskosten pauschal zu erstatten.

Das BMF hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten, die seit dem 1.1.2025 gelten, mit Schreiben vom 2.12.2024 (Az. IV C 5 – S 2353/19/10010 :006) bekanntgegeben. Darin enthalten ist eine Übersicht aller Länder, bei denen die Auszahlung von Pauschbeträgen steuerfrei erfolgen kann. Sie finden das Schreiben im Downloadbereich unter dem Namen „Auslandsreisepauschalen 2025“.

Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?

Testen Sie jetzt ‚Rechnungswesen aktuell‘ und erhalten Sie Zugriff auf eine Vielzahl hilfreicher Mustervorlagen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die Ihren Alltag optimieren!