Warum Sie die Homeoffice-Pauschale nicht steuerfrei erstatten können
Die Corona-Krise hat nicht viel Gutes gebracht, positiv ist aber, dass die Krise zum Umdenken bezüglich des Homeoffice geführt hat. So gibt es seitdem die Homeoffice-Pauschale. Sie beträgt seit 2023 6 € pro Tag, maximal 1.260 € pro Jahr. Der Clou an der Homeoffice-Pauschale ist, dass Ihr Arbeitnehmer kein Arbeitszimmer im einkommensteuerlichen Sinn braucht. Allein die Tatsache, dass er den ganzen Arbeitstag von zu Hause aus gearbeitet hat, ist ausreichend.
Jetzt könnten Sie als Arbeitgeber auf die Idee kommen, Ihren im Homeoffice tätigen Mitarbeitern, die Kosten pauschal zu erstatten. Das geht nicht, zumindest nicht steuerfrei. Eine steuerfreie Erstattung ohne eine genaue und konkrete Steuerbefreiungsvorschrift ist nicht möglich. Für Sie und Ihren Arbeitnehmer bedeutet dies, dass eine Erstattung der Homeoffice-Pauschale steuerpflichtiger Arbeitslohn ist (R 19.3 Abs. 3 Satz 2 LStR).
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