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Ausfuhrnachweis bei Bearbeitung oder Verarbeitung: Das sollten Sie als Beauftragter wissen

Wenn Sie als Beauftragter eines Abnehmers Waren bearbeiten oder verarbeiten, bevor diese ins Ausland ausgeführt werden, sind Sie maßgeblich an der Dokumentation des Ausfuhrnachweises beteiligt. Dabei gelten spezielle Anforderungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, um Ihrer Verantwortung nachzukommen.

Jörg Wilde

05.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Ihre Pflichten bei der Erstellung des Ausfuhrnachweises

Wenn Sie den Gegenstand vor der Ausfuhr bearbeiten oder verarbeiten, sind Sie verpflichtet, die zusätzlichen Angaben für den Ausfuhrnachweis zu ergänzen (§ 11 Abs. 1 UStDV). Sie können dies auf verschiedene Weise tun:

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