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Ausfuhrnachweis bei Bearbeitung oder Verarbeitung: Das sollten Sie als Beauftragter wissen
Wenn Sie als Beauftragter eines Abnehmers Waren bearbeiten oder verarbeiten, bevor diese ins Ausland ausgeführt werden, sind Sie maßgeblich an der Dokumentation des Ausfuhrnachweises beteiligt. Dabei gelten spezielle Anforderungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, um Ihrer Verantwortung nachzukommen.
Jörg Wilde
05.02.2025
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1 Min Lesezeit
Ihre Pflichten bei der Erstellung des Ausfuhrnachweises
Wenn Sie den Gegenstand vor der Ausfuhr bearbeiten oder verarbeiten, sind Sie verpflichtet, die zusätzlichen Angaben für den Ausfuhrnachweis zu ergänzen (§ 11 Abs. 1 UStDV). Sie können dies auf verschiedene Weise tun:
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