FRAGE: Wir sind ein Bauunternehmen und haben den Auftrag, in den Niederlanden Häuser zu bauen. Damit wir den Auftrag erledigen können, müssen wir auch Baumaschinen in die Niederlande verbringen. Es stellt sich nun für uns die Frage, ob wir das Verbringen in den Niederlanden versteuern müssen.
ANTWORT Jörg Wilde: Sie müssen das Verbringen der Baumaschinen von Deutschland in die Niederlande nicht versteuern. Der Grund dafür ist, dass in dem Verbringen der Baumaschinen in die Niederlande ein „vorübergehendes“ Verbringen gesehen wird. Dies führt in Deutschland eben nicht zu einer innergemeinschaftlichen Lieferung im Sinne des § 3 Abs. 1a UStG. Gleichfalls liegt in den Niederlanden auch kein innergemeinschaftlicher Erwerb vor. Sie müssen also weder in Deutschland noch in den Niederlanden eine Versteuerung bezüglich des Verbringens vornehmen.