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Arbeiten im EU-Ausland: Diese Bescheinigung müssen Ihre Mitarbeiter bei Kontrollen unbedingt vorweisen können

Auf den Seiten 4 und 5 dieser Ausgabe habe ich Ihnen aufgezeigt, welche Pauschalen Sie Ihren Mitarbeitern zahlen können, wenn diese für Sie vorübergehend im Ausland tätig werden. Doch ein wichtiger Aspekt wird bei Reisen in das EU-Ausland schnell vergessen: Ihre Mitarbeiter benötigen die sogenannte A1-Bescheinigung. Was das ist und welche Änderungen es seit dem 1.1.2026 gibt, habe ich für Sie zusammengefasst.

Timm Haase

14.01.2026 · 2 Min Lesezeit

Wozu eine A1-Bescheinigung notwendig ist

In meiner Firma kam das folgende Thema kürzlich auf: Der Leiter der Tiefbau-Abteilung schickt seine Projektleiter regelmäßig nach Belgien und in die Niederlande zu Besprechungen mit Kunden. Sie fahren in aller Regel morgens los und sind spätestens abends wieder zurück. Auf meine Frage, ob er denn auch im Voraus die notwendigen Bescheinigungen einholen lässt, kam die Antwort: Welche Bescheinigungen?

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