Denken Sie an den Abzug der Sondervoraus- zahlung der letzten USt-Voranmeldung 2024
Haben Sie zu Beginn der Jahres 2024 eine Sondervorauszahlung an das Finanzamt für die Dauerfristverlängerung geleistet, erfolgt die Anrechnung am Ende des Kalenderjahres 2024. Die Anrechnung erfolgt immer am Ende des Kalenderjahres, da die Umsatzsteuer eine Steuer ist, die sich auf das Kalenderjahr bezieht.