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Alles, was Sie 2024/2025 zu Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung wissen sollten

Tatsächlich ist das Jahr 2024 fast zu Ende. Dies ist auch der Zeitpunkt, an dem Sie an Ihre Umsatzsteuer-Dauerfristverlängerung denken sollten. Diese müssen Sie nämlich in Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember berücksichtigen sowie im kommenden Jahr erneut anmelden. Hier die wichtigsten Eckpunkte zu dieser für Sie vorteilhaften Regelung.

Jörg Wilde

17.12.2024 · 8 Min Lesezeit

Denken Sie an den Abzug der Sondervoraus- zahlung der letzten USt-Voranmeldung 2024

Haben Sie zu Beginn der Jahres 2024 eine Sondervorauszahlung an das Finanzamt für die Dauerfristverlängerung geleistet, erfolgt die Anrechnung am Ende des Kalenderjahres 2024. Die Anrechnung erfolgt immer am Ende des Kalenderjahres, da die Umsatzsteuer eine Steuer ist, die sich auf das Kalenderjahr bezieht.

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