Es geht um die Versteuerung der privaten Pkw-Nutzung
In unzähligen Unternehmen in diesem Land gehört der Dienst- bzw. Firmenwagen zur Ausstattung vieler Inhaber, Gesellschafter-Geschäftsführer und Mitarbeiter. Dabei spielt es keine Rolle, ob beispielsweise der Betriebsinhaber einen geleasten Wagen fährt oder ein Arbeitnehmer einen im Anlagevermögen aktivierten Pkw zur Verfügung gestellt bekommt. Stets schwebt das Damoklesschwert einer (möglichen) privaten Nutzung über all diesen Konstellationen.
Dabei sind diese beiden Fälle gedanklich voneinander zu trennen: