Pauschalsteuer wurde erst Monate später angemeldet
Der Urteilsfall betrifft ein Unternehmen, das am 5.9.2015 sein Firmenjubiläum feierte. Dazu lud es seine Beschäftigten ein. Nachdem die Firma, die von ihr selbst getragenen Kosten zunächst nicht bei den Steueranmeldungen berücksichtigt und auch keine Lohnsteuer darauf vom Entgelt ihrer Arbeitnehmer einbehalten hatte, holten dies die Verantwortlichen nach. Am 31.3.2016 meldete sie für die 162 Teilnehmer des Firmenjubiläums einen Pauschalbetrag von 162.892,96 € für September 2015 an. Das zuständige Finanzamt akzeptierte die Anmeldung.
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