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Achtung! Steuerfrei bleibt nur eine Familienheimfahrt: So behandeln Sie den geldwerten Vorteil korrekt

Immer häufiger liegen Familien- und Beschäftigungsort Ihrer Mitarbeiter aus beruflichen Gründen weit auseinander. Darf Ihr Mitarbeiter einen Dienstwagen nutzen und führt er einen doppelten Hausstand, müssen Sie bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils ganz genau rechnen. Beachten Sie dabei die Unterschiede zwischen Ihrem Mitarbeiter und Ihnen als Arbeitgeber.

Markus Kahr

05.04.2026 · 1 Min Lesezeit

Diese Fahrtkosten kann Ihr Mitarbeiter ansetzen

Ihr Mitarbeiter darf im Rahmen seiner doppelten Haushaltsführung folgende Fahrtkosten als Werbungskosten in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung ansetzen:

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