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Achtung! Steuerfrei bleibt nur eine Familienheimfahrt: So behandeln Sie den geldwerten Vorteil korrekt
Immer häufiger liegen Familien- und Beschäftigungsort Ihrer Mitarbeiter aus beruflichen Gründen weit auseinander. Darf Ihr Mitarbeiter einen Dienstwagen nutzen und führt er einen doppelten Hausstand, müssen Sie bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils ganz genau rechnen. Beachten Sie dabei die Unterschiede zwischen Ihrem Mitarbeiter und Ihnen als Arbeitgeber.
Markus Kahr
05.04.2026
·
1 Min Lesezeit
Diese Fahrtkosten kann Ihr Mitarbeiter ansetzen
Ihr Mitarbeiter darf im Rahmen seiner doppelten Haushaltsführung folgende Fahrtkosten als Werbungskosten in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung ansetzen:
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