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Achtung Steuerfalle: Wann Sie die lohnsteuerlichen Werte nicht für die Umsatzsteuer ansetzen dürfen

Gewähren Sie Ihrem Mitarbeiter einen geldwerten Vorteil (überlassen ihm z. B. den Firmen-Pkw zur privaten Nutzung), dann fällt in der Regel auch Umsatzsteuer an. Aus Vereinfachungsgründen können Sie in nahezu alle Fällen die lohnsteuerlichen Werte zugrunde legen. Aber nicht in allen Fällen. Wie Sie die Fälle korrekt unterscheiden und nicht in die Falle tappen, habe ich diesen Beitrag für Sie aufbereitet.

Markus Kahr

28.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Steuerfalle Pkw rund um die 1%-Regelung und so tappen Sie nicht hinein

Stellen Sie Ihrem Mitarbeiter einen Pkw auch zur privaten Nutzung zur Verfügung, besteuern Sie den geldwerten Vorteil. Neben der Lohnsteuer fällt auch Umsatzsteuer an. So erstellen Sie eine finanzamtssichere Abrechnung, an der kein Prüfer etwas auszusetzen hat.

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