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Achtung Liebhaberei: So behalten Sie Ihre Verluste im Steuerbescheid

Gewinne und insbesondere Verluste sind steuerlich nur beachtlich, wenn die dahinterstehende Tätigkeit mit einer sogenannten Einkunftserzielungsabsicht ausgeübt wird. Gehen Sie einer wie auch immer gearteten Tätigkeit nach und beantragen Sie ihre steuerliche Anerkennung, müssen Sie also die Absicht haben, langfristig Gewinne oder positive Überschüsse mit eben dieser Tätigkeit zu erwirtschaften. Ich zeige Ihnen, wie Sie diesen Nachweis gegenüber dem Finanzamt führen können.

Nico Flegel

10.09.2025 · 6 Min Lesezeit

Grundlage der Einkunftserzielungsabsicht: Das „Erzielen“ von Einkünften

Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 EStG unterliegen Einkünfte, die der Steuerpflichtige während seiner Steuerpflicht erzielt, der Einkommensteuer. Dem Merkmal „Erzielen“ kommt hier eine zentrale Bedeutung zu.

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