Woran sich Ihre Ausschüttung bemisst
Während das Handelsrecht von dem Gedanken des Gläubigerschutzes und des Vorsichtsprinzips geprägt ist, zielt das Steuerrecht prinzipiell auf eine zutreffende und gleichmäßige Besteuerung der Ertragskraft des Unternehmens ab. Es ist daher kein Wunder, dass sich diese beiden „Welten“ nicht immer in Einklang bringen lassen.
Die Folge: Sie erstellen jeweils eine eigenständige Handels- sowie Steuerbilanz. Ihren steuerrechtlichen Gewinn ermitteln Sie in erster Linie für das Finanzamt. Dagegen bemisst sich eine Gewinnausschüttung in aller Regel nach dem handelsrechtlichen Jahresüberschuss.