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Achtung: Diese Details verbergen sich im neuen BMF-Schreiben zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand zu Anschaffungs- und Herstellungskosten
Bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden stehen Sie immer vor der Überlegung, ob Sie es mit Anschaffungskosten, (anschaffungsnahen) Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand zu tun haben. Die Finanzverwaltung bringt mit einem überarbeiteten BMF-Schreiben vom 26.1.2026 (Az. IV C 1 – S 2253/00082/001/064) neuen Wind in diese Entscheidungsfindung. Was sich geändert hat und was Sie wissen müssen.
Timm Haase
22.02.2026
·
2 Min Lesezeit
Diese Änderungen und Ergänzungen hat das BMF aufgenommen
Insgesamt hat das überarbeitete Schreiben deutlich an Umfang zugelegt. Zudem sind viele erläuternde Beispiele aufgenommen worden, die definitiv zur Klärung von Detailfragen beitragen können. Ich habe für Sie im Folgenden die wichtigsten Details zusammengestellt.
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