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Achtung Countdown: Bis zum 31.7.2025 müssen Sie Ihr elektronisches Aufzeichnungssystem beim Fiskus melden

Auf Sie als Steuerverantwortlicher prasselt eine neue Pflicht herein, die Sie unbedingt beachten müssen, denn sonst ist die Kassen-Nachschau für Ihr Unternehmen bereits gebucht. Nutzen Sie ein elektronisches Aufzeichnungssystem (eAS), müssen Sie es beim Fiskus anmelden. Unter diesen Begriff fällt nicht nur Ihre elektronische Registrierkasse. Wie Sie hier alles richtig machen, habe ich für Sie aufbereitet.

Markus Kahr

22.07.2025 · 5 Min Lesezeit

Bei diesen Geräten besteht jetzt akuter Handlungsbedarf

Nutzen Sie in Ihrem Unternehmen ein elektronisches Aufzeichnungssystem, um damit Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen, müssen Sie auf der Hut sein. Sie sind nämlich verpflichtet, Ihrem Finanzamt detaillierte Informationen rund um Ihr eAS zu liefern. Und auch bei diesen Geräten handelt es sich um elektronische Aufzeichnungssysteme:

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