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Achtung bei E-Rechnungen: Ohne positive Validierung droht Ihnen der Verlust des Vorsteuerabzugs

Bei elektronischen Rechnungen, etwa im Format XRechnung oder ZUGFeRD, kommt es auf viele Kleinigkeiten an. Das zeigt nicht zuletzt der aktuelle Entwurf eines BMF-Schreibens (Az. III C 2 - S 7287-a/00019/007/230). Dabei steht nicht nur wie bislang üblich die Prüfung der umsatzsteuerlichen Pflichtangaben im Fokus. Ich zeige Ihnen, warum es zukünftig ohne Validierung der maschinenlesbaren Daten nicht mehr gehen wird.

Timm Haase

10.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Das sagt das BMF-Schreiben

Die Aussagen der Finanzverwaltung sind eindeutig:

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