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Achtung: Aussetzungszinsen sind auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts!

Der BFH hat aktuell das Bundesverfassungsgericht darüber ersucht, ob die Höhe der Aussetzungszinsen auf Nachzahlungsbeträge nach Rechtsbehelfen in der Fassung vom 1.1.2019 bis zum 15.4.2021 mit dem Grundgesetz vereinbar ist, soweit der Berechnung der Zinsen bei der Aussetzung der Vollziehung ein Zinssatz von 0,5 % pro Monat zugrunde gelegt wird.

Jörg Wilde

07.10.2024 · 2 Min Lesezeit

Was die Aussetzung der Vollziehung für Sie bewirken soll

Wenn Sie Einspruch gegen einen auf Geld gerichteten Verwaltungsakt (z. B. gegen einen Steuerbescheid) bei Ihrem Finanzamt einlegen oder eine Klage einreichen, können Sie eine Aussetzung der Vollziehung der strittigen Steuern beantragen. Es wäre nämlich eine unbillige Härte, wenn Ihnen durch die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsakts wirtschaftliche Nachteile drohen, die nicht oder nur schwer durch eine spätere Rückzahlung ausgeglichen werden können, oder wenn die Vollziehung Ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet.

Achtung

Eine Aussetzung der Vollziehung ist jedoch nur möglich, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids bestehen. Die Finanzbehörde kann die Vollziehung auch von Amts wegen aussetzen, insbesondere wenn der Rechtsbehelf offensichtlich begründet ist, aber die Entscheidung nicht rechtzeitig vor Fälligkeit der Steuer erfolgen kann.

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