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Achtung: Ab 2026 ändert sich die Bekanntgabe dieser Steuerbescheide und anderer Verwaltungsakte
Erinnern Sie sich noch an das Bürokratieentlastungsgesetz IV, das Ende 2024 auf den Weg gebracht wurde und zum 1.1.2025 in Kraft getreten ist? Neben den verkürzten Aufbewahrungsfristen enthielt das Vorhaben auch Änderungen rund um die Bekanntgabe von elektronischen Steuerbescheiden. Eben diese werden ab Anfang 2026 wirksam. Lesen Sie hier, was Sie dazu wissen müssen.
Timm Haase
27.11.2025
·
1 Min Lesezeit
Das Besteuerungsverfahren wird digitaler
§ 122a Abs. 1 AO regelt bereits heute die Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch eine Bereitstellung durch die Finanzbehörde zum Datenabruf. Demnach können Verwaltungsakte wie beispielsweise Steuer- und Feststellungsbescheide dadurch bekannt gegeben werden, dass sie zum Datenabruf durch Datenfernübertragung bereitgestellt werden.
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